
Du fährst gerne Fahrrad? - Wir auch. Komm mit uns auf Tour!
Du findest Radfahren belebend, kommunikativ und umweltfreundlich?- Wir auch. Komm, sag es allen weiter!
Du möchtest ein fahrradfreundliches Aalen? - Wir auch. Werde mit uns lokalpolitisch aktiv!
Du schraubst gerne und bringst alte Fahrräder wieder ins Rollen? - Wir auch. Hilf mit in unserer Fahrradwerkstatt!
Du möchtest aktiv übers Radfahren informieren? - Wir auch. Mach mit bei unseren Aktionen!
Der ADFC Ortsverband Aalen betreut die Städte Aalen und Ellwangen und die Region darum herum.
Wir fahren nicht nur zusammen Rad. Wir mischen uns auch in die Stadt- und Kreispolitik ein, wenn es um neue und alte Fahrradinfrastruktur geht. Bei Aktionen wie den Reichsstädter Tagen sind wir mit einem bewachten Fahrradparkplatz dabei und auch sonst füllen wir das Jahr mit gemeinsamen Aktionen.
Um dies alles zu planen, treffen wir uns monatlich. Und damit nicht jeder das Rad neu erfindet und Synergien entstehen, arbeiten wir gerne mit weiteren Initiativen und Vereinen zusammen.
Unsere Fahrradwerkstatt hilft Menschen mit schmalem Geldbeutel, mobil zu sein. Hier werden alte Fahrräder wieder straßentauglich gemacht. Auch hat man die Möglichkeit, das eigene Rad selber zu reparieren. Einfach hinstellen und auf Heinzelmännchen hoffen, ist nicht! Selbst ist die Frau. Und die ehrenamtlichen „Schrauber“ helfen mit Werkzeug und Rat.
Die Stadt Aalen stellt der Werkstatt einen großen Kellerraum im Bildungszentrum Bohlschule zur Verfügung. Vielen Dank hierfür!
Wer ein Fahrrad übrig hat und es spenden möchte, kann es gerne in die Werkstatt bringen oder sich per E-Mail an uns wenden.
Regelmäßige Öffnungszeiten: ganzjährig, mittwochs 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr.
Kontakt per E-Mail: fw.aalen[at]adfc-bw.de
Geleitet wird die Fahrradwerkstatt von Martin Nester.
2023 wurde die Fahrradwerkstatt 10 Jahre alt, was wir mit einem Jubiläum groß feierten. Mehr zur Geschichte und zum 10-jährigen Jubiläum der Fahrradwerkstatt erfährst du im Jubiäumstext
… treffen wir uns immer am dritten Dienstag im Monat ab 19:30 Uhr in der Begegnungsstätte Bürgerspital in Aalen am Spritzenhausplatz.
Nach einem halbstündigen geselligen Austausch mit bereitstehenden Getränken stehen Berichte und die Planung der anstehenden Aktionen auf der Tagesordnung.
Da geht es um Verkehrsschauen, gelungene Radtouren, Stellungnahmen, Aktionen und alles, was gerade ansteht. Was planen wir? Was gibt es dafür zu tun und wer übernimmt welche Aufgabe?
Wer später dazu kommt und eine verschlossene Tür vorfindet, klopft einfach ans Fenster. Wer gar nicht kommen kann, ist remote herzlich willkommen. Für den Link und weitere Fragen schreibt gerne an aalen [at] adfc-bw.de. Alle als „Aktive“ registrierten Mitglieder erhalten per Mail eine Einladung mit dem Link und den Tagesordnungspunkten.
Vor vier Jahrzehnten gründete sich der ADFC Aalen, um die Schulwege Kinder sicherer zu machen. Darum spielten Fahrradinfrastruktur, Verkehrspolitik und Stadtentwicklung von Anfang an eine große Rolle. Und da gibt es noch viel zu tun!
Wenn auch dir die verkehrliche Situation der Radfahrer am Herzen liegt, schließe dich uns an.
Deine Ansprechpartner sind Reiner Garreis und Michael Kerner-Winkler.
… gibt es Aktionen wie
Für diese Aktionen gibt es jeweils ein Organisationsteam und viele große und kleinere Helfer. Sie sind der ideale Einstieg, um den ADFC Aalen näher kennenzulernen und sich einzubringen. Eine Stunde Standdienst am Fahrradparkplatz beispielsweise schenkt anderen Aktiven eine Pause.
Über diverse Kooperationen beteiligt sich der ADFC Aalen an weiteren Aktionen..
All diese Aktionen, bei denen jeder sich einbringen und mitgestalten kann, werden frühzeitig auf der Seite Termine und Touren angezeigt.
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC)
Ortsverband Aalen im KV Ostalb
Schellingstraße 99
73431 Aalen
Tel.: 07361 / 596984
E-Mail: aalen[at]adfc-bw.de
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.
Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen und Ökostrom-Unternehmen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.
Ja. Der ADFC hat sich mit der Firma Pergande & Pöthe einen seriösen und erfahrenen Partner ins Boot geholt. Der aus dem Hause P&P stammende Versicherungstarif „SofortschutzPLUS“ wurde individuell auf die Wünsche und Bedürfnisse der ADFC-Mitglieder angepasst und bietet eine umfangreiche Deckung zum kleinen Beitrag.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.
Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.